Mit mehreren hundert jährlich geführten Entgeltverhandlungen für
teil- und vollstationäre sowie ambulante Pflegeunternehmen gehören unsere Berater zu den erfahrensten deutschlandweit. Profitieren auch Sie von unserer guten Vernetzung und breiten Expertise.
Teil- und vollstationäre Pflege
Für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen müssen Pflegesätze sowie das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung regelmäßig neu verhandelt werden, um Preis- und Lohnsteigerungen adäquat abzubilden. In den meisten Bundesländern gibt es keine pauschalen Entgeltfortschreibungen, sodass jede Einrichtung selbst in der Verantwortung steht die Kostenträger zu Verhandlungen aufzufordern. Bleibt diese Aufforderung allzu lange aus, droht die Einrichtung in wirtschaftliche Schieflage zu geraten, da unausweichliche Kosten-/Lohnsteigerungen nicht mehr refinanziert sind. Zudem sind regelmäßige kleine Kostensteigerungen gegenüber Bewohnern/Gästen und Kostenträgern leichter zu vermitteln, als unregelmäßige große Sprünge. Nutzen Sie daher die Chance und verhandeln Sie Ihre Pflegesätze regelmäßig!
Die Investitionskosten stellen einen weiteren Entgeltbestandteil dar. Gerade bei neuen Einrichtungen müssen Investitionskosten ermittelt und angezeigt sowie, je nach Bundesland, auch aufwändige Verhandlungen mit dem Sozialhilfeträger geführt werden. Doch auch bei Einrichtungen die länger am Markt sind, ist das Thema Investitionskosten hoch relevant. Oft wird das Entgelt mit dem Sozialhilfeträger über Jahre nicht angepasst. Das kann zu einer großen Diskrepanz zwischen notwendiger und tatsächlich erzielter Refinanzierung der Investitionen führen. Gern prüfen wir für Sie, ob eine Neuverhandlung der Investitionskosten mit dem Sozialhilfeträger sinnvoll ist.
Auch alle weiteren Entgeltkomponenten wie den Zuschlag nach §43b SGB XI, Azubizuschläge und – umlagen, Fahrtkosten für teilstationäre Einrichtungen oder Zuschläge im Rahmen der Eingliederungshilfe verhandeln wir gern für Sie.
Die aktuellen Konditionen können Sie unserer Preisliste entnehmen. Gern erstellen wir ein unverbindliches Angebot für Ihre konkrete Situation. Kommen Sie dazu einfach auf uns zu und senden uns eine Anfrage.
Ambulante Pflege
In vielen Bundesländern ist es üblich, für Ihren Punktwert nach SGB XI einem Rahmenvertrag beizutreten und damit beispielsweise den Durchschnittspunktwert Ihrer Region oder einen von Ihrem Verband verhandelten Punktwert anzunehmen. Häufig wird das mit pauschalen Entgeltsteigerungen kombiniert. Die Möglichkeit der Einzelverhandlung wird daher vergleichsweise selten genutzt. Jedoch können die aktuell in vielen Regionen rasant steigenden Personalkosten dazu führen, dass ihr vereinbarter Punktwert nicht mehr auskömmlich ist. Auch strukturelle Veränderungen Ihres Dienstes können die individuelle Verhandlung von SGB-XI-Punktwerten erfordern. Hierbei unterstützen wir sie gern.
Häufig sind die landesrechtlichen Regelungen so gestaltet, dass Sie Ihre Investitionskosten als prozentualen oder festen Wert auf den SGB-XI-Punktwert aufschlagen. Auch hier kann sich ein genauer Blick lohnen. In vielen Bundesländern sind individuelle Vereinbarungen möglich, wodurch ggf. die Wirtschaftlichkeit Ihres Dienstes verbessert werden kann.
Im Bereich der häuslichen Intensivpflege müssen grundsätzlich Stundensätze verhandelt werden. Die in einigen Bundesländern recht auskömmliche Vergütung ist in anderen Bundesländern so knapp bemessen, dass es nur schwer möglich ist wirtschaftlich zu arbeiten. Gerade in diesen Bundesländern empfiehlt es sich individuelle Verhandlungen mit den Kassen abzuschließen.
Die aktuellen Konditionen können Sie unserer Preisliste entnehmen. Gern erstellen wir ein unverbindliches Angebot für Ihre konkrete Situation. Kommen Sie dazu einfach auf uns zu.
Eingliederungshilfe
Die Abgrenzung zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe ist nicht immer einfach. Daher gibt es eine Reihe von Trägern, die Leistungen aus beiden Bereichen anbieten. Im Sinne einer ganzheitlichen Begleitung, unterstützen wir auch diese Träger bei den Verhandlungen Ihrer Entgelte für die unterschiedlichen Leistungstypen. Da sich die Rahmenbedingungen teilweise sogar innerhalb von Bundesländern unterscheiden, erstellen wir auf Anfrage ein maßgeschneidertes Angebot für Ihren konkreten Fall.